Köln, 15. Oktober 2026. Das Oberlandesgericht Celle hat den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG zum Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler für nichtig erklärt. Nach Auffassung des Gericht…
Köln, 15. Oktober 2026. Das Oberlandesgericht Celle hat den Zustimmungsbeschluss der Hauptversammlung der Volkswagen AG zum Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler für nichtig erklärt. Nach Auffassung des Gerichts waren die Aktionäre nicht ausreichend über die wirtschaftliche Grundlage des Vergleichs informiert worden. Die Entscheidung des 9. Zivilsenats vom 14. Oktober 2026 betrifft einen Vergleich, den Volkswagen im Juni 2021 im Zuge der zivilrechtlichen Aufarbeitung des …
