Frankfurt am Main, 15. Oktober 2026 – Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zur rückwirkenden Befreiung von Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzgebühren entschieden. Die Entscheidung betrifft verbundene Unternehmen in der Europäischen U…
Frankfurt am Main, 15. Oktober 2026 – Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zur rückwirkenden Befreiung von Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzgebühren entschieden. Die Entscheidung betrifft verbundene Unternehmen in der Europäischen Union, die Zins- oder Lizenzzahlungen steuerlich einordnen müssen. In der Rechtssache C-828/24, Erdrich Umformtechnik, befasste sich der EuGH mit der Richtlinie 2003/49/EG. Diese Richtlinie regelt die steuerliche Behandlung von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen …
