Köln, 15. Oktober 2026. Der Bundesgerichtshof hat die Beratung zu Zinssatz-Swaps, die zur Absicherung oder Begrenzung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden, als Anlageberatung eingeordnet. Damit bestätigte der XI. Zivilsenat wesentliche Aufklär…
Köln, 15. Oktober 2026. Der Bundesgerichtshof hat die Beratung zu Zinssatz-Swaps, die zur Absicherung oder Begrenzung von Zinsänderungsrisiken eingesetzt werden, als Anlageberatung eingeordnet. Damit bestätigte der XI. Zivilsenat wesentliche Aufklärungspflichten von Banken, insbesondere bei einem anfänglichen negativen Marktwert. In dem Verfahren ging es um zwei Zinssatz-Swap-Verträge, die im Zusammenhang mit variabel verzinsten, endfälligen Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken abgeschlossen worden waren. …
