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BFH setzt Frist für Gewinnabführungen in Konzernen

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Hamburg, 15.10.2026. Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die tatsächliche Durchführung von Gewinnabführungsverträgen bei ertragsteuerlichen Organschaften präzisiert. Nach dem Urteil vom 05.11.2025 – I R 37/22 reicht eine bloße bilanzielle E…

Hamburg, 15.10.2026. Der Bundesfinanzhof hat die Anforderungen an die tatsächliche Durchführung von Gewinnabführungsverträgen bei ertragsteuerlichen Organschaften präzisiert. Nach dem Urteil vom 05.11.2025 – I R 37/22 reicht eine bloße bilanzielle Erfassung fälliger Ansprüche grundsätzlich nicht aus; die Erfüllung muss regelmäßig innerhalb von zwölf Monaten nach Fälligkeit erfolgen. Die Entscheidung betrifft die körperschaft- und gewerbesteuerrechtliche Organschaft für die Streitjahre 2009 bis 2011. Sie ist für …
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