Neuwied, 10.10.2026. Wer ein Büro, einen Laden oder eine Halle kauft, zahlt in der Regel keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis, denn Grundstückskäufe sind nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG befreit. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, weist…
Neuwied, 10.10.2026. Wer ein Büro, einen Laden oder eine Halle kauft, zahlt in der Regel keine Umsatzsteuer auf den Kaufpreis, denn Grundstückskäufe sind nach § 4 Nr. 9 Buchstabe a UStG befreit. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, weist darauf hin, dass sich das mit einem einzigen Satz im Notarvertrag ändern kann. Verzichtet der Verkäufer dort auf die Befreiung, wird der Käufer selbst zum Steuerschuldner. Wann darf der Verkäufer auf die Steuerfreiheit verzichten? Der Verzicht nach § 9 UStG setzt …
