Neuwied, 10.10.2026. Ein Bürohaus wird nicht in jedem Fall mit 3 Prozent im Jahr abgeschrieben. Den höheren Satz gewährt § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nur für Gebäude im Betriebsvermögen, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Bauantrag nach dem 31. Mä…
Neuwied, 10.10.2026. Ein Bürohaus wird nicht in jedem Fall mit 3 Prozent im Jahr abgeschrieben. Den höheren Satz gewährt § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nur für Gebäude im Betriebsvermögen, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Bauantrag nach dem 31. März 1985 gestellt wurde. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, weist darauf hin, dass private Anleger mit einem Laden oder Büro meist bei 2 Prozent landen. Welche Sätze gelten für private Vermieter? Für Gebäude außerhalb eines Betriebsvermögens zählt allein …
