Bilder sind für Unternehmenswebsites eine unterschätzte Rechtsbaustelle. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung: Wer Deepfakes auf seiner Website veröffentlicht, muss sie für Menschen verständlich …
Bilder sind für Unternehmenswebsites eine unterschätzte Rechtsbaustelle. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 der EU-KI-Verordnung: Wer Deepfakes auf seiner Website veröffentlicht, muss sie für Menschen verständlich und wahrnehmbar offenlegen; die maschinenlesbare Markierung des KI-Anbieters genügt dafür nach den Leitlinien der EU-Kommission nicht. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden, je nachdem, …
