Nachhaltigkeitsrisiken dürfen in Banken nicht länger als separates ESG-Thema behandelt werden. Physische Risiken, transitorische Risiken und Finanzstabilitätsrisiken können Kreditnehmer, Sicherheiten, Geschäftsmodelle und letztlich die Risikotragfähig…
Nachhaltigkeitsrisiken dürfen in Banken nicht länger als separates ESG-Thema behandelt werden. Physische Risiken, transitorische Risiken und Finanzstabilitätsrisiken können Kreditnehmer, Sicherheiten, Geschäftsmodelle und letztlich die Risikotragfähigkeit eines Instituts beeinflussen. Die neuen MaRisk verankern Nachhaltigkeitsaspekte stärker in der Verwaltungspraxis und verlangen eine proportionale Umsetzung. Kritisch wird es dort, wo ESG zwar strategisch adressiert wird, aber belastbare Kriterien für Risikoinventur, …
