Neuwied, 07.10.2026. Vor dem Kauf erhält einen Grundbuchauszug nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Kaufinteressenten brauchen dafür in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers oder Belege für bereits weit fortgeschrittene Verhandlungen. Ratge…
Neuwied, 07.10.2026. Vor dem Kauf erhält einen Grundbuchauszug nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Kaufinteressenten brauchen dafür in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers oder Belege für bereits weit fortgeschrittene Verhandlungen. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, beantwortet damit eine häufig gestellte Frage und empfiehlt als einfachsten Weg, den Verkäufer um einen aktuellen Auszug oder eine Vollmacht zu bitten. Ist das Grundbuch öffentlich? Das Grundbuch ist nicht frei zugänglich. …
