Neuwied, 07.10.2026. Übt die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht aus, tritt sie an die Stelle des Käufers: Der Verkäufer verkauft dann an die Gemeinde, und der Käufer erhält das Haus nicht. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, greift damit eine h…
Neuwied, 07.10.2026. Übt die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht aus, tritt sie an die Stelle des Käufers: Der Verkäufer verkauft dann an die Gemeinde, und der Käufer erhält das Haus nicht. RatgeberBaufi, das Verzeichnis für Baufinanzierer, greift damit eine häufig gestellte Frage von Kaufinteressenten auf und weist darauf hin, dass ein bereits unterschriebener Darlehensvertrag dadurch nicht von selbst endet. Wann darf die Gemeinde überhaupt eingreifen? Die Gemeinde kann nur eingreifen, wenn das Baugesetzbuch ihr in den §§ …
