Neuwied, 07.10.2026. Wer ein Mietshaus aufteilt und die Wohnungen einzeln verkauft, erreicht die steuerliche Drei-Objekt-Grenze schneller als erwartet: Schon die vierte verkaufte Wohnung innerhalb von fünf Jahren wertet die Finanzverwaltung in der Reg…
Neuwied, 07.10.2026. Wer ein Mietshaus aufteilt und die Wohnungen einzeln verkauft, erreicht die steuerliche Drei-Objekt-Grenze schneller als erwartet: Schon die vierte verkaufte Wohnung innerhalb von fünf Jahren wertet die Finanzverwaltung in der Regel als Zeichen für einen gewerblichen Grundstückshandel. Darauf weist FinanzPlusImmo aus Neuwied hin. Dann gelten grundsätzlich auch die ersten drei Verkäufe als gewerblich. Woher stammt die Drei-Objekt-Grenze? Die Grenze steht in keinem Gesetz. Sie stammt aus dem …
