Neuwied, 07.10.2026. Wer eine Wohnung aus einem aufgeteilten Haus kauft, sollte vor der Beurkundung wissen, welchen Betrag die Bank des Verkäufers für die Freigabe verlangt. Reicht der Kaufpreis dafür nicht, gibt die Bank die Wohnung nicht aus ihrer G…
Neuwied, 07.10.2026. Wer eine Wohnung aus einem aufgeteilten Haus kauft, sollte vor der Beurkundung wissen, welchen Betrag die Bank des Verkäufers für die Freigabe verlangt. Reicht der Kaufpreis dafür nicht, gibt die Bank die Wohnung nicht aus ihrer Grundschuld frei, und der Kaufvertrag lässt sich nicht vollziehen. Darauf weist FinanzPlusImmo aus Neuwied hin. Wer legt den Freigabebetrag fest? Den Freigabebetrag bestimmt allein die Bank, für die die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist. Er liegt meist über dem …
