Neuwied, 07.10.2026. Eine Grundschuld, die auf dem ersten Mehrfamilienhaus höher eingetragen ist als die Restschuld, kann als Zusatzsicherheit für den Kauf eines zweiten Hauses dienen. Ob die Bank sie dafür nutzen darf, entscheidet die Sicherungszweck…
Neuwied, 07.10.2026. Eine Grundschuld, die auf dem ersten Mehrfamilienhaus höher eingetragen ist als die Restschuld, kann als Zusatzsicherheit für den Kauf eines zweiten Hauses dienen. Ob die Bank sie dafür nutzen darf, entscheidet die Sicherungszweckerklärung. Darauf weist FinanzPlusImmo aus Neuwied hin und rät, vor dem nächsten Kauf die Unterlagen zum ersten Haus herauszusuchen. Wie entsteht eine freie Grundschuld? Die Grundschuld sichert nach § 1191 BGB eine Geldsumme aus dem Grundstück, ohne an ein bestimmtes …
