Neuwied, 07.10.2026. Das Grundbuchamt trägt die Aufteilung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen nur dort nicht ohne Weiteres ein, wo eine Landesregierung per Verordnung einen Genehmigungsvorbehalt eingeführt hat. In diesen Gebieten braucht es den N…
Neuwied, 07.10.2026. Das Grundbuchamt trägt die Aufteilung eines Mietshauses in Eigentumswohnungen nur dort nicht ohne Weiteres ein, wo eine Landesregierung per Verordnung einen Genehmigungsvorbehalt eingeführt hat. In diesen Gebieten braucht es den Nachweis der Genehmigung oder den Nachweis, dass keine nötig ist. Darauf weist FinanzPlusImmo aus Neuwied Käufer hin, die ein Haus zum Aufteilen erwerben wollen. Welche Verordnungen lösen den Vorbehalt aus? Ein allgemeines Umwandlungsverbot kennt das deutsche Recht …
