Duisburg, 04.10.2026 – Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. E…
Duisburg, 04.10.2026 – Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat das bisherige Gebäudeenergiegesetz abgelöst und ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt. Eigentümer können grundsätzlich wieder freier zwischen Wärmepumpe, Hybridheizung, Biomasse sowie Gas- und Ölheizung wählen. Für Eigentümergemeinschaften ist das keine Entwarnung. Das Ziel der Klimaneutralität bleibt bestehen, die Anforderungen an die eingesetzten …
