Neuwied, 04.10.2026. Wer eine energetische Sanierung fördern lassen will, muss den Förderantrag stellen, bevor er den Handwerker beauftragt. Ein bereits unterschriebener Auftrag kann als Beginn des Vorhabens gelten und die Förderung vollständig kosten…
Neuwied, 04.10.2026. Wer eine energetische Sanierung fördern lassen will, muss den Förderantrag stellen, bevor er den Handwerker beauftragt. Ein bereits unterschriebener Auftrag kann als Beginn des Vorhabens gelten und die Förderung vollständig kosten. FinanzPlusImmo aus Neuwied rät Eigentümern deshalb, Förderweg, Antrag und Finanzierung in eine feste Reihenfolge zu bringen, bevor der erste Vertrag unterschrieben wird. Warum zählt der Zeitpunkt des Handwerkerauftrags? Die Bundesförderung für effiziente Gebäude …
