Neuwied, 28.09.2026. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung rechnet die Bank den Ertragswert nach festen Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Ausgangspunkt ist die vereinbarte Miete, davon gehen Bewirtschaftungskosten ab, der R…
Neuwied, 28.09.2026. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung rechnet die Bank den Ertragswert nach festen Vorgaben der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV). Ausgangspunkt ist die vereinbarte Miete, davon gehen Bewirtschaftungskosten ab, der Rest wird mit einem Vervielfältiger kapitalisiert. FinanzPlusImmo aus Neuwied erklärt, welche Stellschrauben in dieser Rechnung für Kapitalanleger zählen. Welche Miete setzt die Bank beim Ertragswert an? Die Bank beginnt mit dem Rohertrag, also der Jahresnettokaltmiete …
