Neuwied, 28.09.2026. Wer eine Eigentumswohnung aus einem aufgeteilten Mehrfamilienhaus kauft, erwirbt sie zunächst mit einer Grundschuld, die für das Darlehen des ganzen Hauses haftet. Lastenfrei wird die Wohnung erst, wenn die Bank des Aufteilers sie…
Neuwied, 28.09.2026. Wer eine Eigentumswohnung aus einem aufgeteilten Mehrfamilienhaus kauft, erwirbt sie zunächst mit einer Grundschuld, die für das Darlehen des ganzen Hauses haftet. Lastenfrei wird die Wohnung erst, wenn die Bank des Aufteilers sie gegen Zahlung eines vereinbarten Freigabebetrags aus der Mithaftung entlässt. FinanzPlusImmo erklärt, wie der Notar diesen Ablauf absichert und was er für die Kalkulation des Aufteilers bedeutet. Warum lastet auf der einzelnen Wohnung die Schuld des ganzen Hauses? Ein …
