Neuwied, 28.09.2026. Wer ein KfW-Förderdarlehen nutzen will, muss den Antrag vollständig gestellt und bestätigt haben, bevor das Vorhaben beginnt. Ein bereits gestarteter Kauf oder Umbau ist in aller Regel nicht mehr förderfähig. FinanzPlusImmo erklär…
Neuwied, 28.09.2026. Wer ein KfW-Förderdarlehen nutzen will, muss den Antrag vollständig gestellt und bestätigt haben, bevor das Vorhaben beginnt. Ein bereits gestarteter Kauf oder Umbau ist in aller Regel nicht mehr förderfähig. FinanzPlusImmo erklärt, wann ein Vorhaben als begonnen gilt und warum die Wahl der Bank dabei früh ansteht. Wann gilt ein Vorhaben für die KfW als begonnen? Beim Kauf einer Immobilie gilt in der Regel der Abschluss des notariellen Kaufvertrags als Beginn. Bei Bau- und Sanierungsvorhaben …
