Neuwied, 28.09.2026. Ein Immobiliendarlehen mit gebundenem Sollzins lässt sich zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. So regelt es § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB. FinanzPlusImmo…
Neuwied, 28.09.2026. Ein Immobiliendarlehen mit gebundenem Sollzins lässt sich zehn Jahre nach vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, ohne Vorfälligkeitsentschädigung. So regelt es § 489 Absatz 1 Nummer 2 BGB. FinanzPlusImmo erklärt, warum dieser Zeitpunkt für die Neuordnung einer Immobilienfinanzierung oft der wirtschaftlichste ist und welche Rechnung trotzdem dazugehört. Was regelt das Sonderkündigungsrecht nach zehn Jahren? Das Kündigungsrecht nach § 489 BGB ist nicht abdingbar. Die …
