Neuwied, 28.09.2026. Wer seit dem 29.07.2026 eine Immobilie verkauft, unterliegt dem Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, so heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz seit diesem Tag. Beim Verkauf zählen vor allem der Energieausweis und die Pflichta…
Neuwied, 28.09.2026. Wer seit dem 29.07.2026 eine Immobilie verkauft, unterliegt dem Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG, so heißt das frühere Gebäudeenergiegesetz seit diesem Tag. Beim Verkauf zählen vor allem der Energieausweis und die Pflichtangaben in der Anzeige, beim Käufer leben zwei Dämmpflichten mit einer Frist von 2 Jahren auf. FinanzPlusImmo aus Neuwied ordnet ein, was beim Eigentümerwechsel gilt. Was verlangt das GModG beim Immobilienverkauf vom Verkäufer? Der Verkäufer oder sein Makler muss dem …
