Neuwied, 28.09.2026. Wer ein Forward-Darlehen abschließt, zahlt für das neue Darlehen bis zur Auszahlung weder Rate noch Bereitstellungszinsen. Die Wartezeit ist trotzdem nicht kostenlos: Die Bank rechnet sie über einen Forward-Aufschlag in den Sollzi…
Neuwied, 28.09.2026. Wer ein Forward-Darlehen abschließt, zahlt für das neue Darlehen bis zur Auszahlung weder Rate noch Bereitstellungszinsen. Die Wartezeit ist trotzdem nicht kostenlos: Die Bank rechnet sie über einen Forward-Aufschlag in den Sollzins ein. FinanzPlusImmo aus Neuwied erklärt, wie dieser Aufschlag entsteht und welche Bindung Sie mit der Unterschrift eingehen. Fallen beim Forward-Darlehen Bereitstellungszinsen an? Nein. Ein Forward-Darlehen wird heute vertraglich vereinbart, ausgezahlt wird es aber …
