Neuwied, 28.09.2026. Eine Flüssiggas-, Gas- oder Ölheizung darf auch nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden. Wer das tut, übernimmt nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eine gestaffelte Pflicht, einen wachsenden Teil der Wärme aus kl…
Neuwied, 28.09.2026. Eine Flüssiggas-, Gas- oder Ölheizung darf auch nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden. Wer das tut, übernimmt nach § 43 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eine gestaffelte Pflicht, einen wachsenden Teil der Wärme aus klimaneutralen Brennstoffen zu erzeugen. FinanzPlusImmo aus Neuwied erklärt die Stufen und was sie für Käufer bedeuten. Ist eine neue Flüssiggasheizung nach dem GModG erlaubt? Ja. § 42 GModG stellt die Wahl der Heizungsart frei und nennt Gas-, Heizöl- und …
