Neuwied, 28.09.2026. Ein Wertgutachten, das Käufer oder Verkäufer selbst beauftragt haben, erhöht den Beleihungswert einer Immobilie nicht. Die Bank darf solche Gutachten nach § 5 Abs. 2 BelWertV nicht zugrunde legen und ermittelt den Wert selbst. Dar…
Neuwied, 28.09.2026. Ein Wertgutachten, das Käufer oder Verkäufer selbst beauftragt haben, erhöht den Beleihungswert einer Immobilie nicht. Die Bank darf solche Gutachten nach § 5 Abs. 2 BelWertV nicht zugrunde legen und ermittelt den Wert selbst. Darauf weist FinanzPlusImmo Käufer hin, die für ihre Immobilienfinanzierung mit einem höheren Wert rechnen. Warum zählt ein eigenes Gutachten für die Bank nicht? Die Beleihungswertermittlungsverordnung schreibt vor, dass die Bank den Beleihungswert unabhängig vom …
