Künftig können diese Forschungseinrichtungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Beschäftigte im wissenschaftsrelevanten Bereich aus nichtöffentlichen Mitteln besser vergüten als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Zugleich entfällt die …
Künftig können diese Forschungseinrichtungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Beschäftigte im wissenschaftsrelevanten Bereich aus nichtöffentlichen Mitteln besser vergüten als vergleichbare Beschäftigte des Bundes. Zugleich entfällt die Notwendigkeit, regelmäßig Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot zu stellen. Die Neuregelung stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit der Institute und baut Bürokratie ab. „Wir sind sehr dankbar und erleichtert, dass nach vielen Jahren intensiver Gespräche …
