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Widerspruch gerichtlich abgewiesen: Vertriebsverbote für Balkonkraftwerkspeicher ohne Überlastschutz bestätigt

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Die im Juni bekannt gewordenen Vertriebsverbote für einen Steckersolarspeicher ohne Leitungsüberlastschutz haben – trotz Widerspruch der Beklagten – weiterhin Bestand: Die Rechtsbehelfe der beiden Fachhändler gegen die einstweiligen Verfügungen der …

Die im Juni bekannt gewordenen Vertriebsverbote für einen Steckersolarspeicher ohne Leitungsüberlastschutz haben - trotz Widerspruch der Beklagten - weiterhin Bestand: Die Rechtsbehelfe der beiden Fachhändler gegen die einstweiligen Verfügungen der Landgerichte Bochum und Osnabrück sind gescheitert. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro je Verstoß. Technischer Hintergrund des Problems ist ein “blinder Fleck”: Die Einspeisung über die Haushaltssteckdose erfolgt mitten im Stromkreis und …
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