Bei Investitionen in bestehende Gebäude entscheidet die steuerliche Einordnung darüber, ob Aufwendungen sofort als Erhaltungsaufwand berücksichtigt werden können oder als Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten nur über die Gebäudeabschreibun…
Bei Investitionen in bestehende Gebäude entscheidet die steuerliche Einordnung darüber, ob Aufwendungen sofort als Erhaltungsaufwand berücksichtigt werden können oder als Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten nur über die Gebäudeabschreibung steuerlich wirksam werden. Mit Schreiben vom 26. Januar 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) seine Verwaltungsgrundsätze zur Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden grundlegend überarbeitet. Das Schreiben ersetzt die bisherigen Verlautbarungen aus …
