Mittelständische Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aus dem Jahr 2022 noch steuerlich gefördert werden können Karlstein am Main, 14. September 2026 – Für Unternehmen, die im Jahr 2022 eigene Forschungs-…
Mittelständische Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aus dem Jahr 2022 noch steuerlich gefördert werden können Karlstein am Main, 14. September 2026 – Für Unternehmen, die im Jahr 2022 eigene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchgeführt haben, wird es zeitkritisch: Bei einem kalendergleichen Wirtschaftsjahr endet die reguläre vierjährige Festsetzungsfrist für die Beantragung der Forschungszulage für das Jahr 2022 grundsätzlich am 31. Dezember 2026. Damit kann …
