Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gehören seit der Novelle des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 verpflichtend zur betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Mit dem aktuellen GDA-Arbeitsprogramm „Psyche“ gewinnt das Thema in Prävention, Beratung und…
Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gehören seit der Novelle des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 verpflichtend zur betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Mit dem aktuellen GDA-Arbeitsprogramm „Psyche“ gewinnt das Thema in Prävention, Beratung und betrieblicher Aufsicht weiter an Bedeutung. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zunehmend systematisch betrachtet wird. Damit rückt auch die Rolle der Führungskräfte stärker in den Fokus, denn die Gefährdungsbeurteilung …
