Ja. Eine Google-Bewertung kann gelöscht werden, wenn sie rechtswidrig ist – insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen, fehlendem Kundenkontakt, Schmähkritik oder Verstößen gegen die Google-Richtlinien. Viele Selbstversuche scheitern, weil Google…
Ja. Eine Google-Bewertung kann gelöscht werden, wenn sie rechtswidrig ist – insbesondere bei unwahren Tatsachenbehauptungen, fehlendem Kundenkontakt, Schmähkritik oder Verstößen gegen die Google-Richtlinien. Viele Selbstversuche scheitern, weil Google auf unzureichende Beanstandungen nicht reagiert. Entscheidend ist eine individuelle und rechtlich präzise Prüfung der konkreten Google-Bewertung. Als bundesweite Spezialkanzlei Dein-Ruf mit über 1.000 Gerichtsverfahren seit 2025 wissen wir, worauf es dabei ankommt. …
