Die Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts erreicht 2027 eine weitere wichtige Stufe. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen für entsprechende inländische B2B-Umsätze zu empfangen. F…
Die Digitalisierung des Umsatzsteuerrechts erreicht 2027 eine weitere wichtige Stufe. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen für entsprechende inländische B2B-Umsätze zu empfangen. Für die Ausstellung gelten bislang Übergangsregelungen. Ab dem 1. Januar 2027 können Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro die allgemeine Übergangsregelung nicht mehr nutzen. Unternehmen bis zu dieser Umsatzgrenze dürfen unter den gesetzlichen …
