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E-Rechnung: Rechnungseingangsprüfung wird für den Vorsteuerabzug wichtiger

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Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue umsatzsteuerliche Vorgaben für elektronische Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Unternehmen müssen seitdem grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; für die Ausstellung bes…

Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland neue umsatzsteuerliche Vorgaben für elektronische Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Unternehmen müssen seitdem grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; für die Ausstellung bestehen gesetzliche Übergangsregelungen. Mit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 hat die Finanzverwaltung ihre Vorgaben weiter konkretisiert. Dabei gewinnt insbesondere die Rechnungseingangsprüfung von E-Rechnungen an Bedeutung. Für Unternehmen geht es nicht allein …
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