Darmstadt, im August 2026 – Die Einführung der E-Rechnung im deutschen B2B-Geschäftsverkehr geht auf das Wachstumschancengesetz zurück und erfolgt in Stufen. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verar…
Darmstadt, im August 2026 – Die Einführung der E-Rechnung im deutschen B2B-Geschäftsverkehr geht auf das Wachstumschancengesetz zurück und erfolgt in Stufen. Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können, ohne dass der Absender vorher zustimmt. Eine Übergangsfrist gibt es für diese Empfangspflicht nicht. Für den Versand gelten längere Fristen: Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz elektronisch fakturieren, ab …
