Bereits zugelassene Transporteure müssen ihre Zulassung bis zum Jahresende erneuern. Ab dem 1. Januar 2027 gilt in der gesamten Europäischen Union eine einheitliche Zulassungspflicht für Transportunternehmen, die sicherheitskontrollierte Luftfracht…
Bereits zugelassene Transporteure müssen ihre Zulassung bis zum Jahresende erneuern. Ab dem 1. Januar 2027 gilt in der gesamten Europäischen Union eine einheitliche Zulassungspflicht für Transportunternehmen, die sicherheitskontrollierte Luftfracht oder Luftpost befördern. Für Transportunternehmen, die in Deutschland bereits nach nationalem Recht als „behördlich zugelassener Transporteur" zugelassen sind, hat das wichtige Folgen: Ihre bestehende Zulassung verliert zum 31. Dezember 2026 ihre Gültigkeit. Diese …
