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Betreuungsrecht: Kann eine Vorsorgevollmacht vom Bevollmächtigten „gekündigt“ werden?

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Die Vorsorgevollmacht ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und wird ausschließlich vom Vollmachtgeber erteilt. Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann die Vorsorgevollmacht durch den Vollmachtgeber widerrufen und zum erlöschen gebracht werde…

Die Vorsorgevollmacht ist ein einseitiges Rechtsgeschäft und wird ausschließlich vom Vollmachtgeber erteilt. Solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, kann die Vorsorgevollmacht durch den Vollmachtgeber widerrufen und zum erlöschen gebracht werden. Ein Widerruf durch den Bevollmächtigten ist nicht möglich. Selbstverständlich besteht jedoch auch für die bevollmächtigte Person die Möglichkeit, sich von der Vorsorgevollmacht zu lösen. Die Entscheidung eines Bevollmächtigten, die Vollmacht nicht mehr ausüben …
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