Mit dem Wind-an-Land-Gesetz wurde der Ausbau der Windenergie grundlegend neu organisiert: Statt einer Konzentrationszonenplanung stehen nun verbindliche Flächenziele im Mittelpunkt. Bis 2032 sollen mit dem darin enthaltenen Windenergieflächenbedarfsge…
Mit dem Wind-an-Land-Gesetz wurde der Ausbau der Windenergie grundlegend neu organisiert: Statt einer Konzentrationszonenplanung stehen nun verbindliche Flächenziele im Mittelpunkt. Bis 2032 sollen mit dem darin enthaltenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bundesweit zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden. Doch reicht es aus, dieses Flächenziel rechnerisch zu erfüllen? Oder müssen vielmehr weitere Aspekte berücksichtigt werden? Eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht …
