Ihr Kind ist überwiegend bei dem anderen Elternteil, Sie haben aber viel und intensiven Umgang – und sollen trotzdem „vollen“ Kindesunterhalt zahlen? Oder umgekehrt: Sie betreuen den Großteil der Zeit und fragen sich, ob Sie jetzt plötzlich auch Barun…
Ihr Kind ist überwiegend bei dem anderen Elternteil, Sie haben aber viel und intensiven Umgang – und sollen trotzdem „vollen“ Kindesunterhalt zahlen? Oder umgekehrt: Sie betreuen den Großteil der Zeit und fragen sich, ob Sie jetzt plötzlich auch Barunterhalt leisten müssen? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 15. April 2026 (XII ZB 415/25) sehr klar Stellung bezogen: Wer hauptsächlich betreut, zahlt in der Regel keinen Barunterhalt . Wer nicht hauptbetreuend ist, bleibt grundsätzlich voll …
