Wer partnerschaftliche Betreuung stärkt, muss auch den Unterhalt neu regeln – vier von fünf befragten Trennungseltern sehen das genauso. Der Referentenentwurf zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) will die partnerschaftliche Betreuung …
Wer partnerschaftliche Betreuung stärkt, muss auch den Unterhalt neu regeln – vier von fünf befragten Trennungseltern sehen das genauso. Der Referentenentwurf zum Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) will die partnerschaftliche Betreuung von Kindern nach einer Trennung fördern – ein Ziel, das der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) e. V. ausdrücklich begrüßt. Doch wer die Mitbetreuung beider Eltern stärkt, kann das Unterhaltsrecht nicht unverändert lassen. Genau diese Grenze des …
