Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 hat die Finanzverwaltung ihre Vorgaben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten aktualisiert. Für Unternehmen, Steuerabteilungen und das Rechnungswesen gewinnt die korrek…
Mit dem BMF-Schreiben vom 26. Januar 2026 hat die Finanzverwaltung ihre Vorgaben zur Abgrenzung von Erhaltungsaufwand sowie Anschaffungs- und Herstellungskosten aktualisiert. Für Unternehmen, Steuerabteilungen und das Rechnungswesen gewinnt die korrekte Einordnung von Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Baumaßnahmen damit weiter an Bedeutung. Fehler bei der Abgrenzung wirken sich unmittelbar auf Gewinn, Steuerlast und Jahresabschluss aus und können in Betriebsprüfungen erhebliche Diskussionen auslösen. Neue …
