Die 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (44. BImSchV) hat die Spielregeln für den Betrieb mittelgroßer Feuerungsanlagen grundlegend verändert. Betreiber von Dampf-, Heißwasser- und Thermalölanlagen im Leistungsbereich zwischen 1 und 50 MW stehen vor…
Die 44. Bundes-Immissionsschutzverordnung (44. BImSchV) hat die Spielregeln für den Betrieb mittelgroßer Feuerungsanlagen grundlegend verändert. Betreiber von Dampf-, Heißwasser- und Thermalölanlagen im Leistungsbereich zwischen 1 und 50 MW stehen vor der Aufgabe, deutlich verschärfte Grenzwerte – insbesondere für Stickoxide (NOx) – einzuhalten. Für viele Bestandsanlagen sind die Übergangsfristen bereits abgelaufen. Wer jetzt nicht handelt, riskiert im schlimmsten Fall die Betriebserlaubnis. Die Kolb Anlagenbau GmbH …
