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Maklerweiterbildung gestrichen?: Bürokratieabbau mit Nebenwirkungen

2 Wochen ago written by
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Der Bundestag hat heute die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung für Immobilienmakler (§ 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV) abgeschafft. Die Begründung: Bürokratieabbau und die Annahme, dass Makler eigenverantwortlich für ihre Qualifikation sorgen. Für v…

Der Bundestag hat heute die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung für Immobilienmakler (§ 34c Abs. 2a GewO, § 15b MaBV) abgeschafft. Die Begründung: Bürokratieabbau und die Annahme, dass Makler eigenverantwortlich für ihre Qualifikation sorgen. Für viele in der Branche ist das ein zweischneidiges Signal. Befürworter der Streichung verweisen auf den hohen Kontrollaufwand für Gewerbeämter. Die Überprüfung von Fortbildungsnachweisen würde personelle Ressourcen binden und Verwaltungsprozesse verkomplizieren. Kritiker …
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