SPEYER – Der Speyerer Kaiserdom steht seit 1981 auf der UNESCO-Welterbeliste und prägt als Ankerpunkt eine Altstadt mit zahlreichen denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshäusern. Eigentümer solcher Gebäude unterliegen den Auflagen der Unteren Denkmals…
SPEYER – Der Speyerer Kaiserdom steht seit 1981 auf der UNESCO-Welterbeliste und prägt als Ankerpunkt eine Altstadt mit zahlreichen denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshäusern. Eigentümer solcher Gebäude unterliegen den Auflagen der Unteren Denkmalschutzbehörde Speyer, die bausubstanzschädliche Eingriffe untersagt. Dazu zählen auch Reinigungsmaßnahmen, die Naturstein, historische Holzrahmen oder Originalverglasungen durch alkalische oder saure Reinigungsmittel angreifen. Ein lokaler Fachbetrieb hat sein …
