FRANKFURT AM MAIN – Das Gebäudereiniger-Handwerk unterliegt einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nach §5 TVG, der für alle Unternehmen der Branche in Deutschland gilt, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Der Tarifvertrag schreibt gestaff…
FRANKFURT AM MAIN – Das Gebäudereiniger-Handwerk unterliegt einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag nach §5 TVG, der für alle Unternehmen der Branche in Deutschland gilt, unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Der Tarifvertrag schreibt gestaffelte Mindestlöhne nach Lohngruppen vor und liegt mit seinen Untergruppenlohnen teilweise deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Hotels, die Reinigungsdienstleister beauftragen, die diese Tarifpflichten nicht einhalten, können nach §13 AEntG …
