BERLIN – Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland, Arbeitsstätten sauber zu halten und Reinigungsintervalle sowie verwendete Mittel zu dokumentieren. Für Praxen und Medizinische Versorgungszentren verschärfen die Hygieneemp…
BERLIN – Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber in Deutschland, Arbeitsstätten sauber zu halten und Reinigungsintervalle sowie verwendete Mittel zu dokumentieren. Für Praxen und Medizinische Versorgungszentren verschärfen die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts diese Anforderungen: Desinfektionsplan, Vier-Farben-System für Reinigungstextilien und schriftliches Protokoll gehören zum Mindeststandard. In Berliner Kitas kommt die Hygieneverordnung der Länder hinzu. Betriebe, die externe …
