OFFENBACH AM MAIN – Das Gesundheitsamt Offenbach führt unansgekündigte Betriebskontrollen nach §39 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) durch. Bei festgestellten Hygienemängeln können Lebensmittelkontrolleure unmittelbar Sofortmaßnahme…
OFFENBACH AM MAIN – Das Gesundheitsamt Offenbach führt unansgekündigte Betriebskontrollen nach §39 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) durch. Bei festgestellten Hygienemängeln können Lebensmittelkontrolleure unmittelbar Sofortmaßnahmen anordnen, darunter die Schließung einzelner Küchenbereiche oder des gesamten Betriebs bis zur Mängelbehebung. Das Hygienebarometer-System, das seit 2024 in Hessen sukzessive ausgerollt wird, sieht außerdem eine öffentliche Transparenzpflicht vor, bei der …
