BERLIN – Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Bezirksgesundheitsämter führen in medizinischen Einrichtungen unansgekürzte Hygienebegehungen durch. Grundlage ist das Berliner Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG Berlin) sowie die Empfehlungen des Ro…
BERLIN – Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin und die Bezirksgesundheitsämter führen in medizinischen Einrichtungen unansgekürzte Hygienebegehungen durch. Grundlage ist das Berliner Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG Berlin) sowie die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen. Arzt- und Zahnarztpraxen sind verpflichtet, einen schriftlichen Hygieneplan vorzuhalten und dessen Umsetzung dokumentiert nachzuweisen. Fehlt die Dokumentation über eingesetzte …
