BERLIN – Vermieter, gesetzliche Betreuer und Hausverwaltungen in Berlin stehen bei Messie-Wohnungen vor einem komplexen Zusammenhang aus mietrechtlichen, betreuungsrechtlichen und sozialrechtlichen Anforderungen. Nach §535 BGB müssen Vermieter die Woh…
BERLIN – Vermieter, gesetzliche Betreuer und Hausverwaltungen in Berlin stehen bei Messie-Wohnungen vor einem komplexen Zusammenhang aus mietrechtlichen, betreuungsrechtlichen und sozialrechtlichen Anforderungen. Nach §535 BGB müssen Vermieter die Wohnung nach Rückgabe wieder in einen vermietbaren Zustand versetzen. Wenn Mieter mit psychischer Erkrankung die Wohnung in einem Zustand zurücklassen, der Desinfektion und Schädlingsbehandlung erfordert, entstehen Kosten, die in bestimmten Fällen teilweise über das …
