Stehen Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit Beiträgen im Rückstand, droht eine drastische Maßnahme: Das Ruhen der Leistungen und damit die Sperrung der elektronischen Gesundheitskarte. Doch was bedeutet das für zwingend notwendige Arztb…
Stehen Versicherte bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse mit Beiträgen im Rückstand, droht eine drastische Maßnahme: Das Ruhen der Leistungen und damit die Sperrung der elektronischen Gesundheitskarte. Doch was bedeutet das für zwingend notwendige Arztbesuche? Und wie verändert ein Insolvenzverfahren die rechtliche Lage? Ein Überblick über die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Das Ruhen der Leistungen bei Beitragsschulden Nach § 16 Abs. 3a des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ordnen gesetzliche Krankenkassen das …
