Urteil des BGH vom 19. November 2025 – Az. IV ZR 66/25 Die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags führt nicht zwangsläufig dazu, dass ein Geschäftsleiter den Schutz seiner D&O-Versicherung verliert. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil v…
Urteil des BGH vom 19. November 2025 - Az. IV ZR 66/25 Die verspätete Stellung eines Insolvenzantrags führt nicht zwangsläufig dazu, dass ein Geschäftsleiter den Schutz seiner D&O-Versicherung verliert. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. November 2025 (Az. IV ZR 66/25) entschieden. Der BGH hat damit die Rechte der Versicherungsnehmer wesentlich gestärkt. Mit einer D&O-Versicherung soll das private Haftungsrisiko für Manager, Geschäftsführer und andere leitende Organe abgefedert werden. …
