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Höhere Streitwertgrenzen seit 1. Januar 2026

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Wertgrenze für Amtsgerichte auf 10.000 Euro erhöht Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte grundlegend reformiert. Kernstück des „Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zur…

Wertgrenze für Amtsgerichte auf 10.000 Euro erhöht Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der Zuständigkeitsstreitwert der Amtsgerichte grundlegend reformiert. Kernstück des „Gesetzes zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte und zur Stärkung der Spezialisierung in der Zivilgerichtsbarkeit“ ist die Anhebung der Wertgrenze für die erstinstanzliche Zuständigkeit der Amtsgerichte von bislang 5.000 Euro auf nunmehr 10.000 Euro. Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die Geldwertentwicklung der …
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